Neue humanitäre Aufnahme für syrische Flüchtlinge aus der Türkei

Neue humanitäre Aufnahme für syrische Flüchtlinge aus der Türkei

Nobby G.
Allgemein

Am 11.012017 trat ein neues humanitäres Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge aus der Türkei in Kraft. Das Programm umfasst insgesamt 13.700 Plätze für Syrerinnen und Syrer. In Einzelfällen können auch staatenlose Personen, die vor ihrem Aufenthalt in der Türkei in Syrien gelebt haben, mit in das Programm aufgenommen werden. Die Bundesregierung kommt damit ihren bestehenden Verpflichtungen im Bereich Relocation, also der Umverteilung von Asylsuchenden innerhalb der EU, nach. Insgesamt sollten demnach 160.000 Personen innerhalb der EU umgesiedelt werden, wobei die Nutzung von 54.000 Plätzen innerhalb der 160.000 zunächst noch offen blieb. Ein im September 2016 beschlossener EU-Ratsbeschluss offenbarte die Möglichkeit die 54.000 verbliebenen Plätze nicht nur über Relocation innerhalb der EU, sondern auch über Neuansiedlungen aus der Türkei erfüllen zu können.

In der Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 11. Januar 2017 heißt es: „Deutschland hat sich im Rahmen der EU-Ratsbeschlüsse vom 14. Und 22. September 2015 verpflichtet, sich an der Umverteilung von 160.000 Asylsuchenden aus Griechenland und Italien zu beteiligen. Mit dem EU-Ratsbeschluss vom 29. September 2016 wurde die zusätzliche Option geschaffen, die festgelegten Aufnahmequoten zum Teil auch durch die Aufnahme von syrischen Staatsangehörigen und Staatenlosen aus der Türkei zu erfüllen.“

Damit werden keine zusätzlichen Plätze für die Einreise aus der Türkei bereitgestellt, sondern lediglich die bereits bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des Relocation-Programms erfüllt, die nun auch auf Einreisen aus der Türkei ausgeweitet bzw. umgewidmet wurden. Deutschland stellt im Rahmen des Programms insgesamt 41.200 Plätze bereit, wovon 27.500 Personen weiterhin über Relocation aus Italien und Griechenland umgesiedelt werden, während die restlichen 13.700 Plätze auf die Humanitäre Aufnahme aus der Türkei umgelegt wurden.

Die ersten 153 Personen reisten bereits am 11.01.2017 aus der Türkei nach Deutschland ein. Gemäß der Verteilung nach dem Königssteiner Schlüssel kamen am 24.01.13 Personen nach München, die nun von Save Me betreut werden. Die eingereisten Personen erhalten in Deutschland eine zunächst auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes und haben damit nicht den Status eines Resettlement-Flüchtlings (§ 23 Absatz 4). Sie erhalten ein sofortiges Arbeitsrecht sowie ein Anrecht auf die Teilnahme an einem Integrationskurs, unterliegen jedoch der Wohnsitzauflage und haben kein Recht auf erleichterten Familiennachzug.

Syrerinnen und Syrer in der Türkei können sich leider nicht, wie sonst üblich direkt beim UNHCR registrieren lassen und damit für ein Aufnahmeverfahren bewerben, sondern werden von der türkischen Migrationsbehörde DGMM für die Aufnahme vorgeschlagen, bevor die Geflüchteten nach einem Prüfverfahren durch das BAMF ausgewählt werden.

Das Resettlement-Programm läuft parallel weiter, obwohl derzeit keine Einreisen im Rahmen des Programms stattfinden. Sie werden erst zu einem späteren Zeitpunkt im Verlauf des Jahres 2017 weiter gehen. Die Einreiseländer, aus denen die Resettlement-Flüchtlinge kommen werden, wurden noch nicht abschließend vom BMI, BAMF und dem UNHCR vereinbart. Gemäß der Aufnahmeanordnung vom 04.04.16 könnte es sich jedoch um Ägypten, Libanon, den Sudan oder ggf. um die Türkei handeln, wobei letztere aufgrund der neuen Humanitären Aufnahme als eher unwahrscheinlich gilt.

Weitere Informationen zur neuen humanitären Aufnahme unter:

Aufnahmeordnung vom 11.01.2017