Verabschiedung des Bundesintegrationsgesetzes

Verabschiedung des Bundesintegrationsgesetzes

Nobby G.
Allgemein

Am 07.07.2016 verabschiedete der Bundesrat das erste Bundesintegrationsgesetz. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Artikelgesetz, das heißt es werden nur Änderungen bereits bestehender Gesetze vorgenommen. Wie auch der Gesetzesvorschlag der CSU für ein bayerisches Integrationsgesetz folgt auch das Bundesintegrationsgesetz dem Grundsatz des Förderns und Forderns. Ziel ist neben der Beschleunigung der Asylverfahren, vor allem eine Verbesserung der Integration geflüchteter Menschen in die deutsche Gesellschaft sowie in den Arbeitsmarkt. Letztlich soll das Gesetz langfristig den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland sichern und Gefühlen der Angst, Überforderung und Überfremdung in der einheimischen Bevölkerung entgegenwirken.

Generell hat sich die Flüchtlingskrise im Jahr 2016 deutlich entspannt, so kamen im ersten Halbjahr 2016 „nur“ 220.000 Menschen an, dennoch sind im Moment noch fast eine halbe Million Asylanträge unbearbeitet.

Das sind die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes in Kürze:

 

Wohnsitz

Laut dem Gesetz können Bundesländer anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuweisen. Damit soll die Bildung sozialer Brennpunkte und Gettos vermieden werden. Diese Regelung hat erheblichen Einfluss auf die Geflüchteten, so ist zu befürchten, dass familiäre Bindungen und soziale Netzwerke durch die Zuweisung eines Wohnsitzes zerrissen werden könnten und Flüchtlinge u. a. an Orten leben müssen, an denen ihnen soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung drohen. Des Weiteren steht die Wohnsitzauflage im Widerspruch zum Recht auf Freizügigkeit, das auch Flüchtlingen zusteht, weshalb sie integrationspolitisch als kontraproduktiv einzustufen ist.

 

Ausbildung und Arbeitsmarkt

Um Flüchtlingen einen „niedrigschwelligen“ Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen hat die Bundesregierung nun 100.000 80-Cent-Jobs geschaffen, bei denen es sich noch nicht um feste, sondern lediglich um prekäre Arbeitsverhältnisse handelt. Auch soll die sog. Vorrangprüfung (die Prüfung, ob ein Inländer für die Stelle geeignet ist) in Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit für drei Jahre ausgesetzt werden. Des Weiteren sollen auch abgelehnte Asylbewerber (nicht Flüchtlinge!) einen Anspruch auf Bleiberecht in Deutschland haben, sofern sie einen Ausbildungsplatz nachweisen können. Man spricht von der sog. Drei-plus-zwei-Regelung. Findet ein Migrant nach Ablehnung seines Asylantrags einen Arbeitgeber, der ihm einen Ausbildungsplatz anbietet, so erhält er eine Duldung (vorübergehendes Bleiberecht) für drei Jahre. Nach der Ausbildung hat er ein halbes Jahr Zeit einen Arbeitsplatz zu finden und kann diesen daraufhin zwei Jahre ausüben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Betroffenen nach diesen fünf Jahren ausreisen müssen, ist dabei sehr gering, denn üblicherweise erfolgt nach einem befristeten ein dauerhafter Aufenthaltstitel. Um zu vermeiden, dass Betriebe ihre Auszubildenden mit der drohenden Abschiebung unter Druck setzen ist ein einmaliger Ausbildungsplatzwechsel für die Geflüchteten möglich.

 

Integrationskurse

Alle Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive sind nun verpflichtet an Integrationskursen teilzunehmen. Sollten Flüchtlinge künftig ohne guten Grund Integrationsmaßnahmen ablehnen oder abbrechen, so drohen ihnen in Zukunft Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch unbefristete Aufenthaltserlaubnisse sollen in Zukunft nicht mehr automatisch erteilt werden, sondern u.a. von Deutschkenntnissen abhängen. Die Regelung ist vor allem vor dem Hintergrund fraglich, dass in Deutschland bislang weitaus zu wenig Integrationskurse angeboten werden und längst nicht jeder, der möchte, einen Kurs besuchen kann.

 

Kritik

Trotz gewisser Verbesserungen vor allem bei der Förderung beim Ausbildungs- und Arbeitsmarktzugang, gibt es einige Kritik an dem Gesetz. Diese kommt vor allem von den Linken, den Grünen sowie von Flüchtlingsverbänden wie Pro Asyl und kirchlichen Sozialverbänden. Kritisiert werden vor allem die Verschärfung durch Wohnsitzauflagen für schutzberechtigte Flüchtlinge, die die Freizügigkeit beschneiden, sowie die angedrohten Sanktionen, sollten Maßnahmen nicht angenommen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Regelung, dass nur Flüchtlinge aus wenigen ausgewählten Ländern Zugang zu wichtigen Fördermöglichkeiten haben und Asylsuchende somit wieder in verschiedene Klassen eingeteilt werden.

 

Mehr zum Bundesintegrationsgesetz unter:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2016/hintergrundpapier-zum-integrationsgesetz.pdf;jsessionid=CFD2C9E7E93A3114D8C244327326BF2B?__blob=publicationFile&v=6

 

Seite der Bundesregierung, auf der wesentliche Änderungen und Informationen zum Asylverfahren dargestellt sind:

www.deutschland-kann-das.de

 

Inzwischen gibt es auch eine Online-Petition gegen das Gesetz:

https://www.proasyl.de/news/geplantes-integrationsgesetz-ist-in-wahrheit-desintegrationsgesetz/