Das BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) hat mit der Aufnahmeanordnung vom 24. März 2022 endlich den Rahmen für die Aufnahme über das Resettlementprogramm im Jahr 2022 geschaffen.
Die genannte Anordnung soll nun die Aufnahme Schutzsuchender ermöglichen für: Schutzsuchende unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Staatenlose, die vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt und für ein Resettlement vorgesehen sind, insbesondere syrischer, irakischer, sudanesischer, südsudanesischer, somalischer, jemenitischer und eritreischer Staatsangehöriger.
Das BAMF wird laut der Anordnung bis zu 2.700 Personen des genannten Personenkreises, die sich in Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon oder in Niger (ETM Niger) aufhalten und vom UNHCR im Resettlement-Verfahren als Flüchtlinge anerkannt sind, eine Aufnahmezusage erteilen.
Weiterhin findet sich darin die Information, dass für die Aufnahme von Zugesagten 500 in das Pilotprogramm „Neustart im Team – NesT“ eine separate Aufnahmeanordnung erlassen wird.
Laut der Aufnahmeanordnung wurden insgesamt 6.000 Plätze für Resettlement und humanitäre Aufnahmen zugesagt.
Die Aufnahmen im Jahr 2022 gingen laut unserer Erfahrung nur sehr schleppend voran, sicherlich auch vor dem Hintergrund des Ukraine Krieges.
Wir möchten nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass humanitäre Aufnahmeprogramme ein wichtiger Baustein für den Schutz von geflüchteten Personen auf der ganzen Welt darstellen und auch vor dem Hintergrund der jetzigen Krise nicht an Bedeutung und Dringlichkeit verlieren dürfen.