Resettlement aktuell: Aufnahme von bis zu 300 Personen aus Libyen

Resettlement aktuell: Aufnahme von bis zu 300 Personen aus Libyen

Nobby G.
Allgemein

 

Mit der Aufnahmeanordnung vom 6. Juli 2018 ermöglicht das Bundesinnenministerium die Aufnahme von bis zu 300 Personen mit syrischer, irakischer, eritreischer oder somalischer Staatsangehörigkeit oder von Palästinensern, die von Libyen nach Niger evakuiert wurden. Dort werden die Verfahren der betroffenen Personen in einer Einrichtung des UNHCR durchgeführt, was aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in Libyen selbst nicht mehr möglich ist.

Die aufgrund der besonderen Fluchterfahrung teilweise stark traumatisierten oder schwerstkranken Personen (darunter auch bis zu 50 unbegleitete Minderjährige) kommen über Resettlement in die Bundesrepublik und erhalten demnach einen Aufenthaltstitel gem. § 23 Abs. 4 AufenthG.

Deutschland folgt damit einem Aufruf von UNHCR, Resettlement-Plätze für besonders vulnerable Geflüchtete in Libyen zur Verfügung zu stellen. Insgesamt sollen ca. 4.000 der rund 50.000 von UNHCR in Libyen registrierten Geflüchteten von Europa aufgenommen werden. Elf Staaten, darunter auch Frankreich, Italien und Norwegen, sind es bisher, die Kontingente zugesagt haben. Es gibt damit nur Plätze für weniger als 10 % der in Libyen registrierten Geflüchteten. Mehrere hundert Tausend in Libyen lebende Geflüchtete sind noch nicht registriert worden. Schätzungen zufolge sollen sich insgesamt über 700.000 Geflüchtete dort aufhalten.

Die Aufnahme der 300 besonders schutzbedürftigen Personen für Deutschland findet überdies im Rahmen der Aufnahme von 10.200 Personen über Resettlement für 2018/19 statt und stellt somit keine zusätzliche Aufnahme dar, sondern lediglich eine Einbettung in bereits bestehende Kontingente – für das Jahr 2018 sogar die einzige Aufnahme nach § 23 Abs. 4 AufenthG. Weitere Aufnahmen erfolgen nach § 23 Abs. 2 AufenthG, die Rechtsfolgen sind deutlich schlechter. Neben der verschwindend geringen Zahl angesichts der anhaltenden Notlage vor Ort wäre hier ein zusätzliches und deutlich höheres Kontingent zwingend nötig gewesen.

Vor allem aber stellt es aus Sicht von Save Me einen eklatanten Widerspruch dar, einige wenige auserwählte Personen auf diesem Wege in Deutschland aufzunehmen und dies als humanitären Akt der Menschlichkeit zu preisen, zugleich jedoch eine mit EU-Geldern finanzierte, weitgehende Abriegelung der libyschen Küste unter Inkaufnahme steigender Opferzahlen fortzusetzen. Bisher sind es 15.000 Personen, die von der libyschen Küstenwache abgefangen und zurück in lybische Folterlager gebracht wurden. Dies widerspricht jeglicher menschlicher Flüchtlingspolitik, treibt es die Menschen zurück in die unhaltbaren Zustände libyscher Lager, wo sie erneut Folter, Vergewaltigungen und Zwangsarbeit ausgesetzt sind.

Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen bringt es treffend auf den Punkt: „Resettlement ist in diesem Konzept nicht mehr als ein Feigenblatt, das die Kritik an der menschenrechtsverachtenden europäischen Flüchtlingspolitik abmildern und die betroffenen nordafrikanischen Staaten zur Zusammenarbeit bewegen soll. Im Rahmen des von der EU verfolgten Konzepts ist Resettlement kein zusätzliches Instrument der Flüchtlingsaufnahme in Europa, sondern wird zu ihrem Ersatz, als ein Baustein, der die weitere Externalisierung und Kontingentierung der Flüchtlingsaufnahme legitimieren soll.“

Wir dürfen daher nicht müde werden, die Verlogenheit dieser Politik weiter an den Pranger zu stellen, auch um zu verhindern, dass Resettlement und legale Flüchtlingsaufnahme zunehmend die Geltung und Durchsetzung individuellen Asylrechts beschneiden!

Weitere Informationen können Sie der Aufnahmeanordnung sowie den Begleitregelungen entnehmen.

Quellen:

https://www.nds-fluerat.org/33703/aktuelles/mit-resettlement-gegen-seenotrettung/

https://resettlement.de/evakuierung-aus-libyen-fuer-300-personen/