Anfang Mai 2019 wurde vom Bundesinnenministerium (BMI) ein neues Aufnahmeprogramm vorgestellt: NesT – Neustart im Team. Darüber sollen ab Mitte 2019 500 Personen aus den Erstzufluchtsstaaten Ägypten, Äthiopien, Jordanien und Libanon nach Deutschland einreisen, wobei hier vor allem Personen aus den Herkunftsländern Somalia, Syrien, Irak, Sudan und Eritrea vorgesehen sind. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch das BMI, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Im Unterschied zu bisherigen humanitären Aufnahmeprogrammen handelt es sich hierbei um ein sogenanntes Private Sponsorship Programm, das in anderen Staaten wie zum Beispiel Kanada und USA bereits ein etabliertes Verfahren zur Aufnahme von Geflüchteten darstellt. Im Vordergrund steht dabei die finanzielle sowie ideelle Beteiligung durch zivilgesellschaftliche Akteure. Die eingereisten Personen erhalten wie Resettlement-Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 4 AufenthG. Im Falle von NesT übernehmen allerdings Mentorengruppen von mindestens fünf Personen (z.B. Privatpersonen, Kirchen, Vereine, gemeinnützige Stiftungen) die Wohnungssuche für die Geflüchteten, kommen für die Wohnraumkosten in den ersten beiden Jahren auf und begleiten und unterstützen die Geflüchteten beim Ankommen in Deutschland. Dadurch soll nach Aussage des BMI die Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft sowie der Weg der Geflüchteten zu gesellschaftlicher Teilhabe gestärkt werden – es ist jedoch fraglich, inwieweit hier nicht eher staatliche Verantwortung an die Zivilgesellschaft abgegeben wird. Eine zivilgesellschaftliche Kontaktstelle (ZKS) informiert, schult und berät die Mentor*innen.
Grundsätzlich wäre (auch in anderen Bereichen) eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft bei der Aufnahme geflüchteter Menschen begrüßenswert. Problematisch bei NesT ist jedoch, dass die Entscheidung, welche Personen in welchen Bereichen unterstützt werden, dem Staat obliegt. So zeigt sich beispielsweiße am Zugangsverbot für Ehrenamtliche in AnkER-Zentren bzw. an den erschwerten Unterstützungsmöglichkeiten für Personen, die von Abschiebung bedroht sind, dass bestimmte Formen zivilgesellschaftlichen Engagements von staatlicher Seite nicht gewollt sind.
Darüber hinaus wäre angesichts des weltweit steigenden Bedarfs an Resettlement vor allem ein Ausbau des klassischen Resettlement-Verfahrens wünschenswert gewesen. Die 500 durch NesT zur Verfügung gestellten Aufnahmeplätze werden jedoch in das deutsche Aufnahmekontingent von 10.200 Personen für die Jahre 2018/19 miteinberechnet.
Hier finden Sie die Aufnahmeanordnung sowie das Begleitschreiben des Bundesinnenministeriums.