Humanitäres Aufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete aus der Türkei wird fortgesetzt

Humanitäres Aufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete aus der Türkei wird fortgesetzt

Nobby G.
Allgemein

 

Am 08.01.2018 lief das ein Jahr zuvor begonnene Aufnahmeprogramm für syrische Geflüchtete aus der Türkei aus. Nun hat das Bundesinnenministerium mit der Aufnahmeordnung vom 29.12.2017 entschieden, das Programm zunächst bis 31.12.2018 fortzusetzen. Demnach sollen bis zu 500 Personen monatlich aus der Türkei nach Deutschland einreisen können.

Hintergrund des Humanitären Aufnahmeprogramms ist der EU-Türkei-Deal, dessen Ziel es vor allem ist, die irreguläre Migration aus der Türkei in die EU einzudämmen. Bislang wurden von den Mitgliedsstaaten im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung 12.041 Personen aufgenommen (Stand: 16.01.2018). Der EU-Türkei-Deal wird häufig dahingehend kritisiert (Save Me berichtete), dass die Aufnahmen an Rückschiebungen gekoppelt sind und individuelle Asylzugänge in die EU weiter erschwert werden.

In der Türkei lebende Schutzsuchende, die bei der türkischen Migrationsbehörde DGMM registriert sind (dies sind sie meist automatisch sobald sie eine Aufenthaltserlaubnis haben) müssen abwarten, ob sie für das Programm ausgewählt werden. Sie können sich nicht direkt beim BAMF oder UNHCR für das Aufnahmeverfahren bewerben. Die Migrationsbehörden, UNHCR, IOM oder das BAMF kontaktieren die Geflüchteten daraufhin direkt, wenn sie für das Auswahlverfahren in Frage kommen. Dem BAMF werden letztlich von der türkischen Migrationsbehörde anhand von Listen Personen vorgeschlagen, die nach einem weiteren Prüfverfahren (unter Einbindung von UNHCR) ausgewählt werden. Auch Organisationen oder Angehörige in Deutschland haben daher nicht die Möglichkeit Personen aus der Türkei für das Programm vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können neben Syrerinnen und Syrern auch Staatenlose, die vor ihrem Aufenthalt in der Türkei in Syrien gelebt haben, für das Programm ausgewählt werden.

Bei der Auswahl können verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Dazu gehören u.a. die Wahrung der Familieneinheit, familiäre oder integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland, Integrationsfähigkeit gemessen an Bildungsqualifikationen, Sprachkenntnisse, Alter und Religionszugehörigkeit sowie der Grad der Schutzbedürftigkeit.

Die ausgewählten Personen reisen in der Regel in Gruppen nach Deutschland ein und verbringen die ersten beiden Wochen nach ihrer Ankunft zunächst am Standort Grenzdurchgangslager Friedland bevor sie gemäß des Königssteiner Schlüssels auf die Bundesländer verteilt werden. Die Geflüchteten erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG für drei Jahre. Durch ihren Aufenthaltsstatus haben sie das Anrecht auf die Teilnahme an einem Integrationskurs, ferner liegt ihnen eine sofortige Arbeitserlaubnis vor und sie können Leistungen nach SGB II- oder SGB XII beziehen. Im Gegensatz zu Resettlement-Flüchtlingen (§23 Abs. 4 AufenthG) haben sie kein Recht auf erleichterten Familiennachzug und unterliegen der Wohnsitzauflage.

Die steigenden Zahlen an Personen, die über das Humanitäre Aufnahmeprogramm nach Deutschland kommen, führen über die Verteilung des Königssteiner Schlüssels auch zu einer Zunahme der Zuweisungen nach Bayern und damit zu einer wachsender Zahl dieser Personengruppe in München. Generell ist die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personen in München durchweg als positiv zu bewerten, dennoch müssen damit einhergehend adäquate Betreuungsstrukturen für diese Personengruppe ausgebaut werden, die dem Beratungsbedarf dieser speziellen Gruppe an Geflüchteten in ausreichendem Maße nachkommen können.

 

Quelle: http://resettlement.de/fortsetzung-der-humanitaeren-aufnahme/