In der Vergangenheit erhielten Klienten von Save Me, die über das Humanitäre Aufnahmeprogramm nach München einreisten, immer wieder Aufenthaltstitel unterschiedlicher Dauer (ein bis drei Jahre), obwohl die gleichen Voraussetzungen vorlagen. Laut Aufnahmeanordnung ist ihnen jedoch ein Aufenthaltstitel nach § 23.2 für drei Jahre zu erteilen. Auf Nachfragen von Klienten in der Ausländerbehörde wurden ursprünglich und fälschlicherweise auf ein Jahr ausgestellte Aufenthaltstitel in Einzelfällen – abhängig vom zuständigen Sachbearbeiter – auf drei Jahre korrigiert. Save Me setzte sich daraufhin verstärkt für die Einführung einer einheitlichen Verfahrensweise ein.
Es ist erfreulich, dass die Ausländerbehörde, als Ergebnis unserer Bemühungen, das Verfahren bei Personen, die ohne gültigen Pass einreisen, nun angepasst hat und die Gültigkeit bei der Ersterteilung auf drei Jahre angehoben wird. Diese Personengruppe erhält somit ihren rechtmäßigen Aufenthalt.
Bei Personen mit gültigem Nationalpass, der vor den zu erteilenden drei Jahren abläuft, bleibt die Erteilungsdauer dagegen an die Passgültigkeit gebunden.