Das Resettlement-Programm des UNHCR

Philippines/ Haiyan Typhoon/Passengers line up to board C-130 plane for Cebu City at the tarmac of the damaged Tacloban Airport./ UNHCR/ R.Rocamora / November 2013

Wie läuft ein Resettlement-Verfahren ab?

Das Resettlement-Programm möchte Geflüchteten, die bereits in einem Erstzufluchtsland Schutz gesucht haben, jedoch auch dort keine Perspektive auf ein menschenwürdiges Leben haben, eine neue Zukunft in einem aufnahmebereiten Drittstaat ermöglichen. Hierfür müssen sich die Geflüchteten zunächst beim UNHCR registrieren lassen und als Flüchtlinge anerkannt werden. In Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen und anderen im Geflüchtetenbereich tätigen Akteur*innen werden die Geflüchtete ausfindig gemacht, die am schutzbedürftigsten sind. Die auf diese Weise ermittelten Geflüchtete werden darauffolgend den Aufnahmeländern, die sich zum Resettlement bekennen, vorgeschlagen. Der ausgewählte Staat erhält daraufhin das gesamte Resettlement-Dossier mit der Bitte um Prüfung. Nachdem eine Entscheidung gefallen ist, können entsprechende Reisevorbereitungen getroffen werden. Hierzu werden bereits im Erstzufluchtsland medizinische Untersuchungen sowie erste Orientierungskurse für die neue Heimat durchgeführt. Die Organisation und Durchführung der Reise wird vom UNHCR zusammen mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) übernommen.

 

Wer wird ausgewählt?

Um unter den vielen Geflüchteten diejenigen zu finden, die am schutzbedürftigsten sind, kooperiert und berät sich der UNHCR mit Nichtregierungsorganisationen und anderen im Geflüchtetenbereich tätigen Akteur*innen. Die auf diese Weise ermittelten Geflüchteten werden den Aufnahmeländern vorgeschlagen. Unter anderem werden vom UNHCR bei der Auswahl auch vorhandene Sprachkenntnisse, der kulturelle und ethnische Hintergrund sowie familiäre Bindungen berücksichtigt.

Der folgende Personenkreis gilt nach UNHCR als besonders schutzbedürftig und kommt somit für das Aufnahmeprogramm in Frage.

  • Verfolgte religiöse und ethnische Minderheiten
  • Opfer von Gewalt und Folter
  • Personen mit besonderem medizinischem Behandlungsbedarf
  • Geflüchtete im hohen Alter
  • Alleinstehende und alleinerziehende Frauen
  • Unbegleitete minderjährige Geflüchtete
  • Personen ohne Rückkehrperspektive und ohne Eingliederungsmöglichkeiten im Erstaufnahmeland

Anhand dieser Kriterien prüft UNHCR den Resettlement-Bedarf und wählt die Personen aus, die für das Programm in Betracht kommen. Maßgeblich für die Auswahl ist auch die Bereitschaft der Geflüchteten, sich in einem fremden Land dauerhaft anzusiedeln. Vielen von ihnen fällt es schwer, sich von der Hoffnung auf eine Rückkehr in die Heimat zu verabschieden. Die letztliche Entscheidung über die Aufnahme einer Person liegt jedoch bei den Aufnahmestaaten.

 

Welche sind die Aufnahmeländer?

Die Neuansiedlung ist immer eine freiwillige Leistung der aufnehmenden Länder. Eine verpflichtende internationale Rechtsgrundlage gibt es nicht. USA, Australien, Kanada und Schweden gehören zu den traditionellen Resettlement-Staaten. Sie nehmen die meisten Flüchtlinge auf.

Das größte Problem bei der Umsetzung von Resettlement ist der hohe Bedarf an Aufnahmeplätzen und die vergleichsweise geringe Bereitschaft der Staaten, diese auch zur Verfügung zu stellen. Nur sehr wenige der betroffenen Geflüchteten haben daher überhaupt eine Chance, in das Programm aufgenommen zu werden. Für die aufnehmenden Staaten bietet diese Form der humanitären Aufnahme jedoch auch Vorteile. Sie erfahren bereits vorab wer, wann, warum in ihr Land kommt und können so integrationsfördernde Maßnahmen vor Ort bereits im Voraus organisieren. Im Erstaufnahmestaat werden die Resettler*innen zudem bereits auf Sicherheitsbedenken geprüft und auf ihre neue Heimat vorbereitet.

 

Fragen und Antworten zu Resettlement