Aktuelles

Pressemitteilung/ Einladung

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Podiumsgespräch „Safe Ways?! Das Glücksspiel mit den deutschen Aufnahmeprogrammen – persönliche Erfahrung und Kritik“

Datum: 14. September 2023, 19:30 Uhr

Ort: Spiegelplatz/ Import Export

Der Münchner Flüchtlingsrat lädt Sie herzlich zum Podiumsgespräch „Safe Ways?! Das Glücksspiel mit den deutschen Aufnahmeprogrammen“ ein. Die Veranstaltung findet am 14. September um 19:30 Uhr auf dem Spiegelplatz beim Import Export statt.

In einer Zeit, in der Menschen weltweit vor Konflikten und Verfolgung fliehen und gleichzeitig auf EU Ebene die menschenverachtende GEAS Reform Einzug hält, spielen humanitäre Aufnahmeprogramme eine entscheidende Rolle bei der Schaffung sicherer Wege für Schutzsuchende. Die Beteiligung Deutschlands an verschiedenen Aufnahmeprogrammen wie dem Resettlement oder dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan birgt jedoch auch zahlreiche Schattenseiten und ist an vielen Stellen verbesserungswürdig.

Auf dem Podium berichten Menschen, die selbst über verschiedene Aufnahmeprogramme nach Deutschland eingereist sind, von ihren persönlichen Erfahrungen und Hürden, mit denen sie sich im Aufnahmeprozess konfrontiert sahen.
Berichte werden u.a. aus dem Resettlement Programm, dem Humanitären Aufnahmeprogramm aus der Türkei oder dem Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte erfolgen.

Im Anschluss an das Gespräch gibt es die Möglichkeit, Fragen an die Podiumsgäste zu stellen.
Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenfrei. Wir bitten jedoch um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an save-me@muenchner-fluechtlingsrat.de

Kontakt bei Rückfragen: Elena Löber 017643383525

UNHCR veröffentlicht den ermittelten globalen Resettlement Bedarf für 2023

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Der UNHCR hat seinen Bericht für die benötigten Resettlement Aufnahmen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Durch die Konflikte in Afghanistan und der Ukraine wird der Bedarf schneller und stärker ansteigen, als bereits erwartet.
Es müssen neue Strukturen geschaffen und die vorhandenen Aufnahmen ausgebaut werden, um diesem so schnell wachsenden Bedarf auch nur annähernd gerecht zu werden. Auch deshalb, müssen humanitäre Aufnahmen in Zukunft schneller und effizienter durchgeführt werden.

Den ganzen Bericht findet ihr hier.

Aufnahme afghanischer Ortskräfte

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Ende Juni haben nach 20-jährigem Einsatz die letzten Bundeswehrsoldat:innen Afghanistan verlassen. Dies führte zu einer erneuten Destabilisierung der Region und während die Bundesregierung trotz dessen weiter an den Abschiebeflügen nach Afghanistan festhält, gerieten vermehrt afghanische Ortskräfte und Familienangehörige, die in unterschiedlicher Funktion die Bundeswehr unterstützt haben, in den medialen Fokus. Es sind bspw. Beratende, Köch:innen, Entwicklungshelfer:innen oder Fahrer:innen, die teilweise über Jahre vor Ort für die Bundeswehr tätig waren und deren Leben sowie das ihrer Familienangehörigen nun in Gefahr ist. Denn aus Sicht der Taliban gelten sie als Verräter:innen. Zwar können ehemalige Ortskräfte nun eine Gefährdungsanzeige stellen, doch die Hürden für eine Anzeige sind hoch und überhaupt wurde zunächst nur denjenigen eine Einreiseerlaubnis erteilt, die in den letzten zwei Jahren für die Bundeswehr tätig gewesen sind. Dass es der Taliban natürlich egal ist, ob jemand vor einem oder fünf Jahren für eine ausländische Militärpräsenz gearbeitet hat, schien vorerst von der Bundesregierung außer Acht gelassen.

Die Bundesregierung erhöht jedoch nicht nur die bürokratischen Hürden, sondern scheint auch nicht in der Lage, im Falle einer Visumserteilung dafür zu sorgen, die Familien auf sicherem Weg ausreisen zu lassen. Es mehren sich Berichte über Fälle, die als ehemalige Ortskräfte vergeblich auf die Möglichkeit eines Visums geschweige denn eine sichere Ausreise warten. So haben die Einreiseberechtigten bisher in Eigeninitiative ohne logistische Unterstützung der Bundesregierung Afghanistan verlassen. Mit der Einreise nach Deutschland beginnt wiederum ein erneuter bürokratischer Hürdenlauf und unklare oder gar keine Zuständigkeitsabsprachen zwischen lokalen und überregionalen Behörden, sodass die eingereisten Familien zunächst völlig auf sich gestellt sind.

Nachdem die ersten Einreisen ohne jegliche Organisation vonstatten gingen, werden die Einreisenden derzeit am Flughafen lediglich von der Bundespolizei empfangen und erhalten ein handschriftliches Formblatt mit der Zuweisungsentscheidung. Ob vor Ort eine entsprechende Unterstützung und Anbindung gewährleistet werden kann, bleibt unklar. Dabei ist eine umfängliche Beratung über die ersten Schritte unerlässlich: afghanische Ortskräfte erhalten mit einem erteilten Visum bei der lokalen Ausländerbehörde zunächst befristet auf drei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis nach §22 AufenthG inkl. Arbeitserlaubnis. Zudem müssen sie sich beim Jobcenter melden, um Sozialleistungen empfangen zu können. Bei mangelnder organisatorischer und beratender Unterstützung besteht jedoch die Gefahr, dass sie ins Asylverfahren gedrängt werden und so ihren vergleichsweise sicheren Aufenthaltsstatus wieder verlieren.

So haben wir Kenntnis über eine fünfköpfige Familie, die mit ihrem ganzen Gepäck in München bei der Ausländerbehörde landete und niemand wusste, wohin sie gebracht werden sollten. Aus der Not heraus wurden sie zunächst über die Bahnhofsmission vermittelt. In einem weiteren Fall wurde ein Vater mit seiner Tochter in eine Erstaufnahmeeinrichtung geschickt, wo sämtliche Originaldokumente eingezogen wurden, inklusive der Visa, die zur Beantragung eines Aufenthaltstitels notwendig sind. Diese chaotischen Zustände sowie die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung, ein geordnetes und sicheres Aufnahmeverfahren zu gewährleisten, führen letztlich dazu, dass die aus Afghanistan eingereisten Familien zunächst um eine Bleibe bangen müssen und ihnen im schlimmsten Fall ein sicherer Aufenthaltsstatus vorenthalten wird.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.nds-fluerat.org/49793/aktuelles/informationen-zum-sog-ortskraefteverfahren/

https://thruttig.wordpress.com/2021/07/05/keine-hilfe-kein-asyl-die-ortskrafte-der-deutschen-in-afghanistan-eine-zwischenbilanz/

https://www.proasyl.de/pressemitteilung/afghanische-ortskraefte-jetzt-ausfliegen/

 

Save Me sucht Pat*innen

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Das Projekt Save Me sucht Pat*innen für Familien und Einzelpersonen! Im Rahmen des ehrenamtlichen Pat*innenpogramms hat sich gezeigt, dass Geflüchtete, die von Pat*innen betreut werden, schneller Deutsch lernen und sich besser aufgenommen fühlen, als Geflüchtete ohne Pat*innen. Die Pat*innen erklären sich bereit, Geflüchtete in München willkommen zu heißen und helfen im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv mit, den Ankommenden den Start in Deutschland und ihren Alltag zu erleichtern. Save Me begleitet eine große Anzahl von mehrköpfigen Familien sowie Einzelpersonen, die an einer Pat*innenschaft interessiert sind. Regelmäßiger Austausch, Unterstützung beim Deutsch lernen und gemeinsame Aktivitäten, wie zum Beispiel Ausflüge, Kochaktionen oder Stadtspaziergänge können lebendig und bereichernd für beide Seiten sein.

Bei Anfragen melden Sie sich gerne jederzeit bei: save-me@muenchner-fluechtlingsrat.de

Fachtagung Resettlement – ein Instrument des Flüchtlingsschutzes und der Solidarität

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Vom 05.-11.Mai 2021 fand die digitale Fachtagung Resettlement statt. In diesem Jahr lautete das Motto: „Resettlement – ein Instrument des Flüchtlingsschutzes und der Solidarität“. Die Tagung wird jährlich vom Caritas-Projekt Resettlement.de, der UNHCR und der Diakonie Deutschland veranstaltet.

Die Materialien, die besprochen wurden, sind nun öffentlich auf Resettlement.de zugänglich.

Die Tagung findet jährlich bundesweit statt und lässt Experten aus den zuständigen Ministerien, von der UNHCR, lokalen Behörden, Verbänden, Flüchtlingsorganisationen, Migrationsfachdiensten und Universitäten zusammenkommen und miteinander in den Austausch treten. Hierbei werden das Resettlement im Allgemeinen und besonders die Herausforderungen der Praxis diskutiert.

Themen, die hierbei besprochen wurden, waren unter anderem:

  • Resettlement und HAP 2021: Aktuelle Zahlen, Herausforderungen und ein politischer Ausblick
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Integration von Resettlement-Flüchtlingen
  • Die Verteilung von Flüchtlingen nach Ankunft: Sind Kriterien und Praxis angemessen?
  • Frauenrechte und Gewaltschutz für eingereiste Frauen
  • Resettlement für LGBTIQ, Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl: Resettlement – ein zusätzliches humanitäres Schutzinstrument oder Feigenblatt der Politik?
  • Sichere Zugangswege: Zwischen individuellem Schutz und Migrationssteuerung – Eine rechtliche Einordnung
  • Resettlement und individuelles Asylrecht – eine Einordnung aus Sicht des UNHCR
  • Geteilte Verantwortung durch staatlich-zivilgesellschaftliche Aufnahmen von Schutzbedürftigen – NesT ein Leuchtturmprojekt?

Aufnahmeanordnung des BMI für Resettlementaufnahmen 2021 veröffentlicht

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In der Aufnahmeverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die am 21.Mai 2021 veröffentlicht wurde, wird 2.785 Personen (2.300 pandemiebedingt noch offene Plätze aus 2020 und 485 neue Plätze für 2021) eine Aufnahmezusage erteilt.

Hierbei sollen Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit aus den Ländern Ägypten, Jordanien, Kenia den Libanon sowie über den UNHCR Evakuierungsmechanismus aus Lybien aufgenommen werden. Die Flüchtlinge besitzen überwiegend syrische, irakische, sudanesische, südsudanesische, somalische, jemenitische oder eritreische Staatsbürgerschaft und sind vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt und für ein Resettlement vorgesehen.

Für die Auswahl der Aufnahme gelten folgende Kriterien:

 

  1. Grad der besonderen Schutzbedürftigkeit
  2. Wahrung der Einheit der Familie
  3. Familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland
  4. Integrationsfähigkeit (Beispielsweise: Grad der Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, geringes Alter)

 

Außerdem können auch schwerstkranke Personen aufgenommen werden, ihr Anteil an der Gesamtaufnahme soll jedoch 5% nicht überschreiten.

Die Aufgenommenen erhalten zunächst eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis.

Für Aufnahmen im Rahmen des Gesamtkontingents von 500 Personen für das Programm „Neustart im Team-NesT“ gilt die Aufnahmeverordnung vom Mai 2021.

 

Weitere Informationen:

Aufnahmeanordnung des BMI

Aufnahmeanordnung NesT

Einreisen 2021

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Resettlement und Humanitäre Aufnahme: 6.800 Aufnahmeplätze für das Jahr 2021 – davon 4.300 ausstehende Aufnahmen aus dem Kontingent von letztem Jahr

Kürzlich wurde beschlossen, dass die aus dem Jahr 2020 verbliebenen Aufnahmeplätze für Resettlement und Humanitäre Aufnahme bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden sollen. Insgesamt sind für das Jahr 2021 6.800 Einreisen nach Deutschland geplant.

Von den 5.500 Aufnahmeplätzen, die Deutschland im Rahmen des EU-Resettlement-Programms für 2020 zugesichert hatte, wurden aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nur 1.178 Einreisen realisiert. Die Gesamtzahl setzt sich zusammen aus 1.900 Resettlement-Plätzen, 3.000 Plätzen für das Humanitäre Aufnahmeprogramm aus der Türkei, 400 Plätzen für das Aufnahmeprogramm „Neustart im Team – NesT“ sowie bis zu 200 Plätzen für das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins.

Für das Jahr 2021 wurde nun beschlossen, dass die rund 4.300 ausstehenden Aufnahmeplätze aus dem Kontingent von 2020 im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden sollen.

Zusätzlich wurden für Resettlement, das Humanitäre Aufnahmeprogramm Türkei sowie für die Landesaufnahmeprogramme 2.500 weitere Plätze zugesagt. Diese betreffen insbesondere syrische, irakische, sudanesische, südsudanesische, somalische, jemenitische und eritreische Staatsangehörige. Erfolgen sollen die Aufnahmen aus den Ernstaufnahmestaaten Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon, Niger und der Türkei.

Angesichts des steigenden Bedarfs an Resettlement-Plätzen weltweit (mit syrischen Staatsangehörigen als größte Gruppe) wird die Bereitstellung von lediglich 2.500 zusätzlichen Plätzen dem Bedarf an der Umverteilung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter keinesfalls gerecht.

Andauernde und neue Konflikt- und Krisensituationen wie die Corona-Pandemie dürfen kein Grund sein, Aufnahmen zu verlangsamen oder auszusetzen. Stattdessen müssen gerade deshalb weitere Plätze und Möglichkeiten geschaffen werden, um dem Bedarf an der Umverteilung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter zu decken.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme-node.html

https://www.unhcr.org/protection/resettlement/5ef34bfb7/projected-global-resettlement-needs-2021.html

https://resettlement.de/resettlement-bedarf-unhcr-2021/

 

 

Humanitäres Aufnahmeprogramm aus Griechenland abgeschlossen – die humanitäre Krise nicht

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Das von Deutschland letzten Herbst nach den Bränden auf Lesbos aufgelegte neue Aufnahmeprogramm für Geflüchtete von den griechischen Inseln ist so gut wie abgeschlossen. Im Rahmen des Programms sollten bis zu 1.553 Geflüchtete von den griechischen Inseln aufgenommen werden, die bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben. Nach ihrer Aufnahme in Deutschland wurde ihnen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG erteilt. Das Kontingent wurde in das für 2020 zugesagte Kontingent i.H.v. 5.500 Plätzen eingerechnet.

Am 16. Oktober reisten die ersten 101 Personen nach Deutschland ein, bis Ende April soll die Aufnahme aus Griechenland abgeschlossen sein. Die insgesamt 1553 Plätze sind bereits vergeben. Die Bundesregierung rühmt sich, Griechenland bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten entlastet zu haben – nun seien andere europäische Staaten am Zuge. Doch kann bei den geringen Zahlen kaum von einer Entlastung gesprochen werden. Die Zustände in den Lagern an den europäischen Außengrenzen haben sich eher verschlechtert als verbessert, tausende Menschen harren weiter unter menschenunwürdigen Bedingungen aus. Genauso wenig kann Deutschland seine humanitäre Verantwortung mit dem Verweis auf die Verantwortung anderer europäischer Staaten abgeben.

Bei der Verteilung im Bundesgebiet, die ansonsten stets nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt, wurde diesmal die besondere Aufnahmebereitschaft der einzelnen Bundesländer berücksichtigt, die der Kommunen weitestgehend ignoriert. So wurden nach Hamburg beispielsweise 290 Personen zugewiesen, nach NRW 419. Nach Bayern kamen 100 Personen, davon 19 nach München.

Die  Aufnahmeanordnung und Begleitschreiben finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/anordnung-humanitaere-aufnahme.pdf;jsessionid=819DC6FE501EF82A939FD17BB736C7BF.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/begleitschreiben-anordnung-humanitaere-aufnahme.pdf;jsessionid=819DC6FE501EF82A939FD17BB736C7BF.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4

Pressemitteilung: Konzept zur Unterbringung und Integration von Resettlement-Geflüchteten – Antrag im Landtag abgelehnt

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München, März 2021: Im Rahmen des Resettlementprogramms der Vereinten Nationen beteiligt sich Deutschland seit 2008 an der „Neuansiedlung“ von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten. Dieser Schutzbedürftigkeit und dem daraus resultierenden, sehr hohen Beratungsbedarf der Geflüchteten wird in zahlreichen bayrischen Kommunen allerdings nicht annähernd Rechnung getragen. Vielmehr endet die Aufnahme mit der Ankunft und die aufgenommenen Personen haben allenfalls die Möglichkeit, sich an die ohnehin überlasteten Migrationsberatungsstellen zu wenden, die sie ohne Unterstützung aber nicht ausfindig machen können und die dem anfallenden Bedarf nicht gerecht werden können.

Zwar war zu erwarten, dass der Antrag der Grünen Landtagsfraktion zu einem Konzept zu Unterbringung und Integration von Resettlement-Geflüchteten (siehe Drucksache 18/11748), der am Donnerstag, 11.02.2021 im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags verhandelt wurde, gerade in Bayern abgelehnt würde, doch verkennt diese Entscheidung einen hohen bestehenden Bedarf und riskiert harte Konsequenzen in zahlreichen Einzelfällen. Abgelehnt wurde der Antrag von CSU, FDP, freie Wähler und AfD, Zustimmung erhielt er von Bündnis 90/die Grünen und der SPD.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: PM Ablehnung Konzept Landtag

Humanitäres Aufnahmeprogramm aus Griechenland

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Nach den Bränden auf Lesbos hat Deutschland ein neues Aufnahmeprogramm für Geflüchtete von den griechischen Inseln aufgelegt. Im Rahmen des Programms sollen bis zu 1.553 Geflüchtete von den griechischen Inseln aufgenommen werden, die bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben. Nach ihrer Aufnahme in Deutschland erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG. Das Kontingent soll in das für 2020 zugesagte Kontingent i.H.v. 5.500 Plätzen eingerechnet werden. Bereits am 16. Oktober reisten die ersten 101 Personen nach Deutschland ein, am 29.10. 50 Personen, 10 weitere Flüge sollen folgen.
Bei der Verteilung im Bundesgebiet, die ansonsten stets nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt, wurde diesmal die besondere Aufnahmebereitschaft der einzelnen Bundesländer berücksichtigt. So sollen nach Hamburg beispielsweise 290 Personen zugewiesen werden, nach NRW 419. Nach Bayern kommen 100.

Hier finden Sie die Aufnahmeanordnungen Begleitschreiben:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/anordnung-humanitaere-aufnahme.pdf;jsessionid=819DC6FE501EF82A939FD17BB736C7BF.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/begleitschreiben-anordnung-humanitaere-aufnahme.pdf;jsessionid=819DC6FE501EF82A939FD17BB736C7BF.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4