Aufnahmeanordnung des BMI für Resettlementaufnahmen 2021 veröffentlicht

Aufnahmeanordnung des BMI für Resettlementaufnahmen 2021 veröffentlicht

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In der Aufnahmeverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die am 21.Mai 2021 veröffentlicht wurde, wird 2.785 Personen (2.300 pandemiebedingt noch offene Plätze aus 2020 und 485 neue Plätze für 2021) eine Aufnahmezusage erteilt.

Hierbei sollen Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit aus den Ländern Ägypten, Jordanien, Kenia den Libanon sowie über den UNHCR Evakuierungsmechanismus aus Lybien aufgenommen werden. Die Flüchtlinge besitzen überwiegend syrische, irakische, sudanesische, südsudanesische, somalische, jemenitische oder eritreische Staatsbürgerschaft und sind vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt und für ein Resettlement vorgesehen.

Für die Auswahl der Aufnahme gelten folgende Kriterien:

 

  1. Grad der besonderen Schutzbedürftigkeit
  2. Wahrung der Einheit der Familie
  3. Familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland
  4. Integrationsfähigkeit (Beispielsweise: Grad der Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, geringes Alter)

 

Außerdem können auch schwerstkranke Personen aufgenommen werden, ihr Anteil an der Gesamtaufnahme soll jedoch 5% nicht überschreiten.

Die Aufgenommenen erhalten zunächst eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis.

Für Aufnahmen im Rahmen des Gesamtkontingents von 500 Personen für das Programm „Neustart im Team-NesT“ gilt die Aufnahmeverordnung vom Mai 2021.

 

Weitere Informationen:

Aufnahmeanordnung des BMI

Aufnahmeanordnung NesT

Einreisen 2021

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Resettlement und Humanitäre Aufnahme: 6.800 Aufnahmeplätze für das Jahr 2021 – davon 4.300 ausstehende Aufnahmen aus dem Kontingent von letztem Jahr

Kürzlich wurde beschlossen, dass die aus dem Jahr 2020 verbliebenen Aufnahmeplätze für Resettlement und Humanitäre Aufnahme bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden sollen. Insgesamt sind für das Jahr 2021 6.800 Einreisen nach Deutschland geplant.

Von den 5.500 Aufnahmeplätzen, die Deutschland im Rahmen des EU-Resettlement-Programms für 2020 zugesichert hatte, wurden aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nur 1.178 Einreisen realisiert. Die Gesamtzahl setzt sich zusammen aus 1.900 Resettlement-Plätzen, 3.000 Plätzen für das Humanitäre Aufnahmeprogramm aus der Türkei, 400 Plätzen für das Aufnahmeprogramm „Neustart im Team – NesT“ sowie bis zu 200 Plätzen für das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins.

Für das Jahr 2021 wurde nun beschlossen, dass die rund 4.300 ausstehenden Aufnahmeplätze aus dem Kontingent von 2020 im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden sollen.

Zusätzlich wurden für Resettlement, das Humanitäre Aufnahmeprogramm Türkei sowie für die Landesaufnahmeprogramme 2.500 weitere Plätze zugesagt. Diese betreffen insbesondere syrische, irakische, sudanesische, südsudanesische, somalische, jemenitische und eritreische Staatsangehörige. Erfolgen sollen die Aufnahmen aus den Ernstaufnahmestaaten Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon, Niger und der Türkei.

Angesichts des steigenden Bedarfs an Resettlement-Plätzen weltweit (mit syrischen Staatsangehörigen als größte Gruppe) wird die Bereitstellung von lediglich 2.500 zusätzlichen Plätzen dem Bedarf an der Umverteilung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter keinesfalls gerecht.

Andauernde und neue Konflikt- und Krisensituationen wie die Corona-Pandemie dürfen kein Grund sein, Aufnahmen zu verlangsamen oder auszusetzen. Stattdessen müssen gerade deshalb weitere Plätze und Möglichkeiten geschaffen werden, um dem Bedarf an der Umverteilung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter zu decken.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme-node.html

https://www.unhcr.org/protection/resettlement/5ef34bfb7/projected-global-resettlement-needs-2021.html

https://resettlement.de/resettlement-bedarf-unhcr-2021/

 

 

Factsheets zum Resettlement-Prozess

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Wie läuft ein Resettlement-Prozess eigentlich genau ab?

Hierzu und zu den einzelnen Phasen eines Resettlement-Prozesses von der Identifikation im Erstzufluchtsland bis zur Integration im Aufnahmeland bietet das Europäische Resettlement Netzwerk (ERN) auf seiner Internetseite in mehreren Factsheets ausführliche Informationen an. Diese können in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden.

Zu den Factsheets gelangt ihr hier

Humanitäres Aufnahmeprogramm aus Griechenland abgeschlossen – die humanitäre Krise nicht

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Das von Deutschland letzten Herbst nach den Bränden auf Lesbos aufgelegte neue Aufnahmeprogramm für Geflüchtete von den griechischen Inseln ist so gut wie abgeschlossen. Im Rahmen des Programms sollten bis zu 1.553 Geflüchtete von den griechischen Inseln aufgenommen werden, die bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben. Nach ihrer Aufnahme in Deutschland wurde ihnen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG erteilt. Das Kontingent wurde in das für 2020 zugesagte Kontingent i.H.v. 5.500 Plätzen eingerechnet.

Am 16. Oktober reisten die ersten 101 Personen nach Deutschland ein, bis Ende April soll die Aufnahme aus Griechenland abgeschlossen sein. Die insgesamt 1553 Plätze sind bereits vergeben. Die Bundesregierung rühmt sich, Griechenland bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten entlastet zu haben – nun seien andere europäische Staaten am Zuge. Doch kann bei den geringen Zahlen kaum von einer Entlastung gesprochen werden. Die Zustände in den Lagern an den europäischen Außengrenzen haben sich eher verschlechtert als verbessert, tausende Menschen harren weiter unter menschenunwürdigen Bedingungen aus. Genauso wenig kann Deutschland seine humanitäre Verantwortung mit dem Verweis auf die Verantwortung anderer europäischer Staaten abgeben.

Bei der Verteilung im Bundesgebiet, die ansonsten stets nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt, wurde diesmal die besondere Aufnahmebereitschaft der einzelnen Bundesländer berücksichtigt, die der Kommunen weitestgehend ignoriert. So wurden nach Hamburg beispielsweise 290 Personen zugewiesen, nach NRW 419. Nach Bayern kamen 100 Personen, davon 19 nach München.

Die  Aufnahmeanordnung und Begleitschreiben finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/anordnung-humanitaere-aufnahme.pdf;jsessionid=819DC6FE501EF82A939FD17BB736C7BF.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/begleitschreiben-anordnung-humanitaere-aufnahme.pdf;jsessionid=819DC6FE501EF82A939FD17BB736C7BF.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4

Pressemitteilung: Konzept zur Unterbringung und Integration von Resettlement-Geflüchteten – Antrag im Landtag abgelehnt

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München, März 2021: Im Rahmen des Resettlementprogramms der Vereinten Nationen beteiligt sich Deutschland seit 2008 an der „Neuansiedlung“ von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten. Dieser Schutzbedürftigkeit und dem daraus resultierenden, sehr hohen Beratungsbedarf der Geflüchteten wird in zahlreichen bayrischen Kommunen allerdings nicht annähernd Rechnung getragen. Vielmehr endet die Aufnahme mit der Ankunft und die aufgenommenen Personen haben allenfalls die Möglichkeit, sich an die ohnehin überlasteten Migrationsberatungsstellen zu wenden, die sie ohne Unterstützung aber nicht ausfindig machen können und die dem anfallenden Bedarf nicht gerecht werden können.

Zwar war zu erwarten, dass der Antrag der Grünen Landtagsfraktion zu einem Konzept zu Unterbringung und Integration von Resettlement-Geflüchteten (siehe Drucksache 18/11748), der am Donnerstag, 11.02.2021 im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags verhandelt wurde, gerade in Bayern abgelehnt würde, doch verkennt diese Entscheidung einen hohen bestehenden Bedarf und riskiert harte Konsequenzen in zahlreichen Einzelfällen. Abgelehnt wurde der Antrag von CSU, FDP, freie Wähler und AfD, Zustimmung erhielt er von Bündnis 90/die Grünen und der SPD.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: PM Ablehnung Konzept Landtag

Humanitäres Aufnahmeprogramm aus Griechenland

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Nach den Bränden auf Lesbos hat Deutschland ein neues Aufnahmeprogramm für Geflüchtete von den griechischen Inseln aufgelegt. Im Rahmen des Programms sollen bis zu 1.553 Geflüchtete von den griechischen Inseln aufgenommen werden, die bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben. Nach ihrer Aufnahme in Deutschland erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG. Das Kontingent soll in das für 2020 zugesagte Kontingent i.H.v. 5.500 Plätzen eingerechnet werden. Bereits am 16. Oktober reisten die ersten 101 Personen nach Deutschland ein, am 29.10. 50 Personen, 10 weitere Flüge sollen folgen.
Bei der Verteilung im Bundesgebiet, die ansonsten stets nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt, wurde diesmal die besondere Aufnahmebereitschaft der einzelnen Bundesländer berücksichtigt. So sollen nach Hamburg beispielsweise 290 Personen zugewiesen werden, nach NRW 419. Nach Bayern kommen 100.

Hier finden Sie die Aufnahmeanordnungen Begleitschreiben:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/anordnung-humanitaere-aufnahme.pdf;jsessionid=819DC6FE501EF82A939FD17BB736C7BF.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/begleitschreiben-anordnung-humanitaere-aufnahme.pdf;jsessionid=819DC6FE501EF82A939FD17BB736C7BF.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4

Eingeschränkte Wiederaufnahme des Humanitären Aufnahmeverfahrens aus der Türkei

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Bereits Ende September ist der erste Flieger seit Ausbruch der Corona Pandemie mit syrischen Geflüchteten aus der Türkei in Deutschland gelandet. Im Oktober sind zwei weitere in Deutschland eingetroffen. Alle aufgenommenen Personen haben ihr Aufnahmeverfahren in der Türkei bereits vor Ausbruch der Pandemie abgeschlossen und waren bereits im Besitz ihrer Visa. Wie es mit den restlichen Verfahren weitergehen soll ist noch völlig unklar. Bisher werden von den deutschen Behörden keine Möglichkeiten bereitgestellt, Befragungen und Abläufe online durchzuführen. Bis zum Pandemieausbruch hat Deutschland in diesem Jahr 916 Personen aus der Türkei aufgenommen – angekündigt wurde mit der Aufnahmeanordnung (Verlinken?) vom 13.01.2020 die Aufnahme von monatlich bis zu 500 Personen. Knapp 200 Personen wurden im Rahmen des Resettlementverfahrens aus dem Libanon und Somalia aufgenommen, bevor die Aufnahmen im März ausgesetzt wurden.

Patenbericht: per Videocall durch die Corona-Zeit

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Biniam und Katharina sind seit 1,5 Jahren ein Patenpaar. Heute berichten sie, wie sie ihre Patenschaft durch den Corona-Lockdown fortgeführt und welche Erfahrungen sie dabei gemacht haben.

Biniam: „Die Situation in der Coronazeit war sehr schlimm für mich, weil ich den ganzen Tag zu Hause war. wir waren 5 Personen in der kleinen Wohnung. Außerdem haben mir die Nachrichten aus den ganzen Welt über die vielen Toten Angst gemacht. Mein Plan war bis 28. Juni den Deutschkurs B2 bei der MVG abgeschlossen zu haben. Außerdem wollte ich die Fahrschule anfangen. Corona hat mein Plan stark verändert. Um keine Zeit zu verlieren, habe ich mit Katha per Telefoncall drei mal pro Woche Deutsch geübt. Das hilft mir sehr, um mein Deutsch zu verbessern. Nach einer Weile, organisierte die MVG einen Online Deutschkurs. dank eines Laptobs konnte ich daran teilnehmen. Den Laptob habe ich mit Hilfe Save me bekommen. Ich fühle mich jetzt viel besser, weil alle Geschäfte und Schulen geöffnet sind. Seit zwei Wochen Katha und ich treffen wir uns wieder persönlich. Ich möchte nicht, dass diese Situation wiederkommt. Mein Ziele für dieses Jahr sind: den B2 Deutschkurs zu bestehen und die Fahrschule Klasse B zu bestehen. Beides brauche ich, um Busfahrer zu werden. Das ist mein Traum.“

Katha: Vor dem Corona-Lockdown Mitte März, haben Biniam und ich uns regelmäßig 2mal wöchentlich persönlich getroffen. Wir haben zusammen Deutsch gelernt, Hausaufgaben gemacht oder Formalitäten erledigt, sind in Museen und Ausstellungen gegangen oder haben München erkundet. Wir haben viel dafür getan, dass Biniam in einem Ausbildungsprojekt der MVG zum Busfahrer aufgenommen wird. Er hat alle Tests bestanden und tatsächlich einen Platz bekommen. Eine Voraussetzung musste allerdings noch erfüllt werden. Biniam braucht unbedingt den PKW-Führerschein. Dann kam der Lockdown. Die Schule wurde geschlossen, dies bedeutet, Biniam konnte den Deutschkurs nicht weiter besuchen. Die Fahrschulen wurden geschlossen, so dass Biniam auch hier nicht weiterkam. Auf kleinem Raum waren nun 5 Jungs eingesperrt, ohne weitere soziale Kontakte, da persönliche Treffen nicht mehr möglich waren. Also haben wir versucht so gut es geht per Videocall uns regelmäßig zu sehen und Deutsch zu sprechen und zu üben. In Zusammenarbeit mit Save me haben wir einen Laptop aufgetrieben, damit Biniam an den Online-Übungen der MVG teilnehmen konnte. Das half wenigstens ein wenig weiter. Denn Deutsch theoretisch zu lernen ist eine Sache. Wenn man die Sprache aber nicht anwenden kann, wird es schwierig. Außerdem hatte ich das Gefühl, dass die Informationen, was während des Lockdowns erlaubt ist und was nicht, kaum bei den Flüchtlingen ankam. Also habe ich auf Youtube versucht Informationen in ihrer Muttersprache zu finden, die Biniam weitergegeben hat.

Jetzt nach dem Lockdown treffen wir uns wieder regelmäßig und üben fleißig Deutsch. Außerdem hat Biniam mit der Fahrschule angefangen und auch die Theorieprüfung verlangt gute Vorbereitung. Außerdem musste Biniam einen Sehtest machen und dabei kam heraus, dass er eine Brille benötigt. Also ab zum Optiker und ein Passfoto für den Führerscheinantrag benötigten wir auch noch. All diese Dinge waren während des Lockdowns nicht möglich.

Ich denke, sollte noch einmal ein Lockdown kommen, dann ist es für Flüchtlinge, um vieles schwieriger die Isolation durchzustehen, da sie von den wenigen sozialen Kontakten abgeschnitten werden, die sie in Deutschland haben. Umso wichtiger ist es, dass sich die Paten auch in dieser Zeit intensiv um ihre Schützlinge kümmern.

 

Nach dem Lockdown: Biniam lernt meine 6 Wochen alte Tochter Léa kennen und wir lernen wieder gemeinsam.

Pressemitteilung: Neuansiedlung ohne Unterstützung: Resettlement-Geflüchtete sind vielerorts auf sich allein gestellt

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Save Me München hat zusammen mit Gülseren Demirel, der asylpolitischen Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, eine Anfrage an die Staatsregierung bezüglich eines Aufnahmekonzepts für Resettlement-Geflüchtete gestellt. Hintergrund dieser Anfrage ist die Tatsache, dass diese schutzbedürftige Personengruppe gerade im ersten Jahr nach ihrer Ankunft einen sehr hohen Beratungsbedarf hat, dieser aber in zahlreichen Kommunen in Bayern nicht annähernd gedeckt wird. Aus der Antwort der Staatsregierung wird jedoch deutlich, dass hier keine Notwendigkeit zur Entwicklung eines einheitlichen Aufnahmekonzepts gesehen wird. Die vollständige Pressemitteilung dazu von Save Me München und Gülseren Demirel, MdL, finden Sie hier: Pressemitteilung Antrag Aufnahmekonzept Resettlement

Stellungnahme Antrag bay. Landesaufnahmeprogramm abgelehnt

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Der Antrag der Grünen zu einem bayerischen Landesaufnahmeprogramm für die Aufnahme Geflüchteter von den griechischen Inseln wurde heute abgelehnt. Der Münchner Flüchtlingsrat kritisiert, dass die bayerische Landesregierung sich konsequent weigert, sich auch auf Landesebene an der Evakuierung der Menschen aus den griechischen Lagern zu beteiligen. Das Landesaufnahmeprogramm wäre ein erster Schritt gewesen und hätte wenigstens für 500 schutzbedürftige Menschen eine Verbesserung der Lebenssituation dargestellt.

Die volle Stellungnahme finden Sie hier: Stellungnahme Antrag Landesaufnahmeprogramm abgelehnt