Pressemitteilung/ Einladung

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Podiumsgespräch „Safe Ways?! Das Glücksspiel mit den deutschen Aufnahmeprogrammen – persönliche Erfahrung und Kritik“

Datum: 14. September 2023, 19:30 Uhr

Ort: Spiegelplatz/ Import Export

Der Münchner Flüchtlingsrat lädt Sie herzlich zum Podiumsgespräch „Safe Ways?! Das Glücksspiel mit den deutschen Aufnahmeprogrammen“ ein. Die Veranstaltung findet am 14. September um 19:30 Uhr auf dem Spiegelplatz beim Import Export statt.

In einer Zeit, in der Menschen weltweit vor Konflikten und Verfolgung fliehen und gleichzeitig auf EU Ebene die menschenverachtende GEAS Reform Einzug hält, spielen humanitäre Aufnahmeprogramme eine entscheidende Rolle bei der Schaffung sicherer Wege für Schutzsuchende. Die Beteiligung Deutschlands an verschiedenen Aufnahmeprogrammen wie dem Resettlement oder dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan birgt jedoch auch zahlreiche Schattenseiten und ist an vielen Stellen verbesserungswürdig.

Auf dem Podium berichten Menschen, die selbst über verschiedene Aufnahmeprogramme nach Deutschland eingereist sind, von ihren persönlichen Erfahrungen und Hürden, mit denen sie sich im Aufnahmeprozess konfrontiert sahen.
Berichte werden u.a. aus dem Resettlement Programm, dem Humanitären Aufnahmeprogramm aus der Türkei oder dem Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte erfolgen.

Im Anschluss an das Gespräch gibt es die Möglichkeit, Fragen an die Podiumsgäste zu stellen.
Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenfrei. Wir bitten jedoch um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an save-me@muenchner-fluechtlingsrat.de

Kontakt bei Rückfragen: Elena Löber 017643383525

Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

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Am 17. Oktober 2022 hat die Bundesregierung in einer gemeinsamen Pressemitteilung des BMI und des AA nun endlich ihr bereits angekündigtes Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan veröffentlicht. Demnach sollen ab sofort 1000 Personen monatlich (Schutzbedürftige mit ihren Familien) im Bundesgebiet aufgenommen werden. Leider ist das Programm völlig intransparent und staatliche Verantwortung wird an zivilgesellschaftliche Organisationen ausgelagert.

Betroffene müssen sich bei einer der meldeberechtigten Stellen registrieren. Meldeberechtigte Stellen sind verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen und andere Akteure „mit besonders guten Kenntnissen zum aufzunehmenden Personenkreis.“ Diesen Stellen bleibt es selbst überlassen, ob sie ihre Teilnahme am Programm veröffentlichen und bewerben und so eine Überlastung der eigenen Strukturen riskieren oder nicht. Für diejenigen Personen, die keinen persönlichen Kontakt zu einer relevanten Organisation haben, bedeutet dies den Ausschluss vom Programm – auch wenn sie den Kriterien der Schutzbedürftigkeit entsprechen. Zudem sollen derzeit lediglich „Altfälle“ aufgenommen werden, solche also, deren Daten den meldeberechtigten Stellen bereits vorliegen.

Weiter richtet sich das Programm nur an „afghanische Staatsangehörige in Afghanistan“. Das bedeutet, Schutzsuchende, die sich bereits in Drittstaaten befinden, können sich ebenfalls nicht registrieren. Zur Registrierung gehört die Beantwortung von über 100 Fragen – aus den gegebenen Antworten entscheidet dann ein Algorithmus, wer eine Aufnahmezusage erteilt bekommt. Viele Menschen drohen dabei durchs Raster zu fallen. Pro Asyl spricht hier von einer Art „Schutzlotterie mit geringen Gewinnchancen für gefährdete Afghan:innen.“

Auf einer eigens dafür eingerichteten Homepage werden Fragen rund um das Programm beantwortet. Die Aufnahmeanordnung mit Details ist bisher noch nicht veröffentlicht.

UNHCR veröffentlicht den ermittelten globalen Resettlement Bedarf für 2023

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Der UNHCR hat seinen Bericht für die benötigten Resettlement Aufnahmen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Durch die Konflikte in Afghanistan und der Ukraine wird der Bedarf schneller und stärker ansteigen, als bereits erwartet.
Es müssen neue Strukturen geschaffen und die vorhandenen Aufnahmen ausgebaut werden, um diesem so schnell wachsenden Bedarf auch nur annähernd gerecht zu werden. Auch deshalb, müssen humanitäre Aufnahmen in Zukunft schneller und effizienter durchgeführt werden.

Den ganzen Bericht findet ihr hier.

Resettlementaufnahmen 2022: Aufnahmeanordnung des BMI veröffentlicht

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Das BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) hat mit der Aufnahmeanordnung vom 24. März 2022  endlich den Rahmen für die Aufnahme über das Resettlementprogramm im Jahr 2022 geschaffen.

Die genannte Anordnung soll nun die Aufnahme Schutzsuchender ermöglichen für: Schutzsuchende unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Staatenlose, die vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt und für ein Resettlement vorgesehen sind, insbesondere syrischer, irakischer, sudanesischer, südsudanesischer, somalischer, jemenitischer und eritreischer Staatsangehöriger.

Das BAMF wird laut der Anordnung  bis zu 2.700 Personen des genannten Personenkreises, die sich in Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon oder in Niger (ETM Niger) aufhalten und vom UNHCR im Resettlement-Verfahren als Flüchtlinge anerkannt sind, eine Aufnahmezusage erteilen.

Weiterhin findet sich darin die Information, dass für die Aufnahme von Zugesagten 500  in das Pilotprogramm „Neustart im Team – NesT“  eine separate Aufnahmeanordnung erlassen wird.

Laut der Aufnahmeanordnung wurden insgesamt 6.000 Plätze für Resettlement und humanitäre Aufnahmen zugesagt.

Die Aufnahmen im Jahr 2022 gingen laut unserer Erfahrung nur sehr schleppend voran, sicherlich auch vor dem Hintergrund des Ukraine Krieges.

Wir möchten nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass humanitäre Aufnahmeprogramme ein wichtiger Baustein für den Schutz von geflüchteten Personen auf der ganzen Welt darstellen und auch vor dem Hintergrund der jetzigen Krise nicht an Bedeutung und Dringlichkeit verlieren dürfen.

Resettlementaufnahmen 2022: BMI veröffentlicht Aufnahmezahlen

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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die Resettlementaufnahmezahlen für das Jahr 2022 veröffentlicht. Demnach werden für das Jahr 2022 im Rahmen des EU-Resettlement-Programmes bis zu 6.000 Plätze zur Verfügung gestellt.
Diese Aufnahmeplätze unterteilen sich wie folgt auf verschiedene Aufnahmeprogramme:

  • bis zu 2.500 Resettlement-Plätze des Bundes für Geflüchtete verschiedener Staatsangehörigkeit oder staatenlose Geflüchtete aus folgenden Erstzufluchtsländern: Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon und Niger und zusätzlich bis zu 200 Plätze für das staatlich-gesellschaftliche Pilotprogram „Neustart im Team (NesT)“
  • bis zu 3.000 Plätze über das Humanitäre Aufnahmeprogramm zur Aufnahme von syrischen und staatenlosen Geflüchteten aus der Türkei (auf Grundlage der EU-Türkei Erklärung)
  • bis zu 300 Plätze über Aufnahmeprogramme der Länder, davon bis zu 100 Plätze für ein Landesaufnahmeprogramm aus Berlin und 200 Plätze für ein Landesaufnahmeprogramm aus Brandenburg

Die aktuelle Krisenlage, die durch den Krieg Russlands in der Ukraine entstanden ist, führt zu einem Zufluchtstrom durch unmittelbar Kriegsbetroffene. Es ist wichtig und richtig, dass diese Menschen alle nötige Hilfe bekommen. Dennoch sind wir besorgt darüber, ob im Zuge dessen andere Krisengebiete vergessen und vernachlässigt werden und weisen dringlichst auf die Notwendigkeit aller geplanten und zukünftigen humanitären Aufnahmen und Resettlements hin. Insbesondere müssen die zugesagten Kontingente erfüllt und langfristig erhöht werden und auch die Umsetzung eines Aufnahmeprogramms für Afghan:innen muss sofort stattfinden. Nur so kann die Bundesregierung zeigen, dass kein Zweiklassensystem von Geflüchteten geschaffen wird.

Stellungnahme zu Evakuierung und Aufnahme aus Afghanistan

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Noch am 6. Juli 2021 wurden über 20 afghanische Geflüchtete vom Flughafen Hannover aus nach Kabul abgeschoben. Am 3. August sollte ein geplanter Abschiebeflug sogar noch vorverlegt werden, um noch weitere Menschen nach Afghanistan abschieben zu können. Erst ein EGMR-Urteil stoppte den Flug in letzter Minute. Derweil warnten Menschenrechtsorganisationen und Afghanistan-Expert*innen teilweise bereits im April vor verheerenden Entwicklungen in Afghanistan und machten Vorschläge zur zügigen Aufnahme von Ortskräften. Dass die politisch Verantwortlichen von der Entwicklung und der raschen Machtübernahme der Taliban im August nun überrascht waren, ist vor diesem Hintergrund absurd. Viele der ehemaligen Ortskräfte hatten sich auf das Versprechen der Bundesregierung für eine Aufnahme in Deutschland verlassen. Sie wendeten sich an die spärlichen Anlaufstellen und blieben in Afghanistan, denn Anträge von Ortskräften konnten ausschließlich von dort gestellt werden und nicht aus dem Ausland. Die Menschen waren gezwungen vor Ort auszuharren, anstatt sich frühzeitig über Nachbarländer in Sicherheit zu bringen.

Mit der Machtübernahme der Taliban kam es zu chaotischen Szenen am Kabuler Flughafen. Zwar verkündete Außenminister Heiko Maas, dass auch über die Evakuierungsflüge im August hinaus alle in Sicherheit gebracht würden, für die Deutschland eine Verantwortung trage, aber es ist völlig undurchsichtig, wie Personen auf die Evakuierungslisten der Bundesregierung gelangen sollen. So wurde die sogenannte ‚Menschenrechtsliste‘, welche eine Aufnahmezusage für besonders gefährdete Afghan*innen, bspw. für Journalist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und Kulturschaffende in Aussicht stellte, bereits zum 31. August ‚geschlossen‘ – ein Akt der Willkür. Lediglich Ortskräfte können – sofern sie die von der Bundesregierung vorgeschriebenen Kriterien erfüllen – nach wie vor eine Gefährdungsanzeige stellen und auf eine Aufnahmezusage hoffen.

Von den wenigen, die es im August auf einen Evakuierungsflug schafften, kamen einige auch nach München. Die Personen erhielten bei Ankunft in Deutschland ein dreimonatiges ‚Visa on Arrival‘ mit dem § 22 AufnthG. welcher eigentlich zu einem Aufenthaltstitel berechtigt in Verbindung mit § 14 – ein sog. Ausnahmevisum. Nach Auskunft der Behörden sollte dieses Visum dazu dienen, dass sich die evakuierten Personen orientieren können und ggf. Fälle Ortskräften sichtbar werden, die in den chaotischen Zuständen am Flughafen Kabul untergegangen sind. Letztere sollten dann eine Aufnahmezusage erhalten, für alle anderen endete das Aufenthaltsrecht mit Ablauf des Visums nach 90 Tagen. Die Folge: die Stellung eines Asylantrags. Dass es in diesem Personenkreis zahlreiche Fälle gibt, die ebenfalls für eine humanitäre Aufnahme in Deutschland in Frage gekommen wären, wird vom Auswärtigen Amt ignoriert. Dieses schloss die sog. Menschenrechtsliste Ende August absolut willkürlich und es ist bislang keine Bereitschaft zu erkennen, den wenigen Personen, die evakuiert werden konnten, das Asylverfahren mit Verbleib in unmenschlichen Ankerzentren zu ersparen und ihnen einen Aufenthalt nach § 22 zu erteilen.

Unzählige Menschen sitzen noch immer in Afghanistan fest und müssen um ihr Leben fürchten. Darunter auch all jene, die durch die festgelegten Raster fallen: Es sind Ortskräfte, die vor 2013 für die Bundeswehr gearbeitet haben und keinen Anspruch auf eine Aufnahmezusage der Bundesregierung haben. Es sind zudem etliche Menschenrechtler*innen, Aktivist*innen, Wissenschaftler*innen, Kulturschaffende und Journalist*innen. Und es gibt zahlreiche Familienangehörige von in Deutschland lebenden Afghan*innen, die vergeblich darauf hoffen, evakuiert zu werden.

Wir fordern:

  • keine Verhandlungen über Rückführungen mit der Taliban und dementsprechend eine Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für in Deutschland lebende Afghan*innen mit ungesicherten Aufenthaltsstatus.
  • legale und sichere Ausreisemöglichkeiten für alle Afghan*innen, die für deutsche Ministerien, deutsch finanzierte Organisationen und Einrichtungen sowie für Subunternehmen gearbeitet haben – unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt diese Tätigkeit war.
  • legale und sichere Ausreisemöglichkeiten für alle Familienangehörige von in Deutschland lebenden Afghan*innen sowie eine Beschleunigung der Visaverfahren bei Familiennachzug.
  • eine Öffnung der Menschenrechtsliste und damit einhergehend legale und sichere Ausreisemöglichkeiten für Aktivist*innen, Journalist*innen, Frauenrechts- und Menschenrechtsverteidiger*innen und alle Personen, die sich für ein demokratisches Afghanistan eingesetzt haben.
  • zügige Durchführung der Asylverfahren von Personen, die keine Aufnahmezusage erhalten können.
  • eine schnelle Einrichtung von Aufnahmeprogrammen, insb. auf Länderebene und das Einbeziehen kommunaler Aufnahmebereitschaft.

Kommentar zur Lage an der belarussisch-polnischen Grenze

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Zwischen dem belarussischen Hammer und dem europäischen Amboss

Ein Kommentar von Aladdin Almasri

 

Die meisten der politischen, sicherheitspolitischen und militärischen Gründe, die Geflüchtete dazu bringen, an die Türen Europas zu klopfen, existieren immer noch. Derzeit sind hunderte und vielleicht einige tausend Geflüchtete an den europäischen Grenzen zwischen Polen und Weißrussland gestrandet und das in einer aufgeladenen politischen Atmosphäre, die sich nur auf die Sicherheit konzentriert.

Von einer möglichen bewaffneten Eskalation an den Grenzen Polens und Weißrusslands ist die Rede. Polen wirft Weißrussland und seinem „Mastermind“ Putin vor, diese Krise verursacht zu haben. Parallel dazu begann Litauen vorsorglich, seine Truppen an der Grenze zu Russland zu verstärken.  Zudem forderte Deutschland Europa auf, Polen bei der Sicherung seiner Ostgrenzen zu helfen.

Aus diesem kurzen Rückblick auf den Verlauf der Ereignisse geht hervor, dass die humanitäre Lage der dort festsitzenden Geflüchteten ganz unten auf der Liste der Prioritäten der europäischen und belarussischen Regierungen steht. Jedoch haben viele Medien darüber berichtet, dass Zivilisten mit ihren Kindern an der Grenze unter sehr schlechten Lebensbedingungen und fehlender medizinischer Versorgung bei Minusgraden schlafen – schlimmer noch, sie sitzen mitten zwischen den belarussischen bewaffneten Einheiten und den polnischen Grenzsoldaten fest. Einige von ihnen sind unter diesen widrigen Umständen ums Leben gekommen.

Manche rechtfertigen die Schließung der Grenzen von europäischer Seite, insbesondere wenn eine andere Regierung Geflüchtete als Waffe einsetzt. Damit haben sie auch politisch recht, aber die Angelegenheit hat ein menschliches Gesicht, das auf keinen Fall ignoriert werden kann.  Die Leidtragenden sind eine schwache Gruppe von Zivilisten, darunter Familien mit ihren Kindern. Sie harren in Nächten, in denen die Temperaturen unter Null sinken und die Lebensbedingungen sehr schlecht sind, an dieser Grenze aus, was eine Schande ist und den menschlichen und europäischen Werten widerspricht.

UNICEF drückte diesbezüglich seine tiefe Besorgnis über die Anwesenheit von Kindern unter erbärmlichen Bedingungen an der Ostgrenze Polens aus und dass dies eine direkte Verletzung der Kinderrechtskonvention darstellt.  Kinder und ihre Familien hätten ein Recht darauf, Asyl zu beantragen und dass ihr Schutzbedarf individuell beurteilt wird. Zudem verurteilte die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, die unerträgliche Situation und forderte die betroffenen Länder auf, dieses Problem im Rahmen des internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingsrechts zu lösen.

Aber reicht es aus, lediglich seine Besorgnis darüber äußern, wie diese Menschen hungern, frieren, krank und frustriert sind, ohne etwas zu tun? Natürlich nicht, deshalb kam die starke Stimme aus der Stadt München mit den Worten ihrer dritten Bürgermeisterin Verena Dietl, die den Wunsch der Stadt verkündete, Geflüchtete direkt von den Außengrenzen der Europäischen Union aufzunehmen.

Nach den neuesten Berichten haben zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts 11 Menschen dort ihr Leben verloren, und vielleicht sollte daran erinnert werden, dass sie keine Soldaten sind und nicht für Lukaschenko oder Putin arbeiten, sondern Zivilisten auf der Suche nach Sicherheit und einer besseren Zukunft für sich und ihre Kinder.

Update Aufnahme von afghanischen Ortskräften

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Chaotische Aufnahmen und unübersichtliche Situation

Viele Familien, die über die Evakuierung der Bundesregierung gekommen sind, haben am Flughafen keine Zuweisung oder Informationen erhalten, an wen sie sich wenden sollen.

 

Familien ohne Unterkunft und Sozialleistungen
Mehrere Familien wohnen derzeit bei Verwandten in völlig beengten Wohnungen. Sie werden von Behörde zu Behörde weitergereicht und niemand fühlt sich zuständig. Bei Unterkünften werden sie abgewiesen. Ohne eine Zuweisung und der Möglichkeit, sich anzumelden, bekommen sie auch keine Sozialleistungen, sind also vollkommen auf ihre überforderten Familien hier angewiesen.

Unsicherheit über Aufenthaltstitel
Alle Familien, die von den Taliban bedroht und deshalb von der Bundesregierung evakuiert wurden, haben ein Visum nach §22 erhalten, was zur Beantragung eines Aufenthaltstitels berechtigt. Jetzt wird jedoch vom BAMF geprüft, ob den Menschen ihr Recht auf einen Aufenthaltstitel wieder entzogen werden kann und sie ins Asylverfahren geschickt werden können. Selbst Anwält:innen sind ratlos. Save me unterstütz hierbei mit der Bezahlung von Anwaltskosten.

Save me versucht mit Spenden zu helfen
Generell sind Ortskräftefamilien in München unterbetreut, erhalten kaum Unterstützung und sind somit weitestgehend auf sich gestellt. „Save Me“ bemüht sich, hier einen Überblick zu erhalten, ist mit den Familien in Kontakt und bietet Unterstützung an. Die Spendengelder ermöglichen uns, hierfür Ressourcen zur Verfügung zu stellen und uns zukünftig auch über die aktuell chaotische Situation hinaus, für zurückgebliebene Personen in Afghanistan einzusetzen. Für diese Möglichkeit möchten wir uns bei euch allen herzlichst bedanken!

Aufnahme afghanischer Ortskräfte

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Ende Juni haben nach 20-jährigem Einsatz die letzten Bundeswehrsoldat:innen Afghanistan verlassen. Dies führte zu einer erneuten Destabilisierung der Region und während die Bundesregierung trotz dessen weiter an den Abschiebeflügen nach Afghanistan festhält, gerieten vermehrt afghanische Ortskräfte und Familienangehörige, die in unterschiedlicher Funktion die Bundeswehr unterstützt haben, in den medialen Fokus. Es sind bspw. Beratende, Köch:innen, Entwicklungshelfer:innen oder Fahrer:innen, die teilweise über Jahre vor Ort für die Bundeswehr tätig waren und deren Leben sowie das ihrer Familienangehörigen nun in Gefahr ist. Denn aus Sicht der Taliban gelten sie als Verräter:innen. Zwar können ehemalige Ortskräfte nun eine Gefährdungsanzeige stellen, doch die Hürden für eine Anzeige sind hoch und überhaupt wurde zunächst nur denjenigen eine Einreiseerlaubnis erteilt, die in den letzten zwei Jahren für die Bundeswehr tätig gewesen sind. Dass es der Taliban natürlich egal ist, ob jemand vor einem oder fünf Jahren für eine ausländische Militärpräsenz gearbeitet hat, schien vorerst von der Bundesregierung außer Acht gelassen.

Die Bundesregierung erhöht jedoch nicht nur die bürokratischen Hürden, sondern scheint auch nicht in der Lage, im Falle einer Visumserteilung dafür zu sorgen, die Familien auf sicherem Weg ausreisen zu lassen. Es mehren sich Berichte über Fälle, die als ehemalige Ortskräfte vergeblich auf die Möglichkeit eines Visums geschweige denn eine sichere Ausreise warten. So haben die Einreiseberechtigten bisher in Eigeninitiative ohne logistische Unterstützung der Bundesregierung Afghanistan verlassen. Mit der Einreise nach Deutschland beginnt wiederum ein erneuter bürokratischer Hürdenlauf und unklare oder gar keine Zuständigkeitsabsprachen zwischen lokalen und überregionalen Behörden, sodass die eingereisten Familien zunächst völlig auf sich gestellt sind.

Nachdem die ersten Einreisen ohne jegliche Organisation vonstatten gingen, werden die Einreisenden derzeit am Flughafen lediglich von der Bundespolizei empfangen und erhalten ein handschriftliches Formblatt mit der Zuweisungsentscheidung. Ob vor Ort eine entsprechende Unterstützung und Anbindung gewährleistet werden kann, bleibt unklar. Dabei ist eine umfängliche Beratung über die ersten Schritte unerlässlich: afghanische Ortskräfte erhalten mit einem erteilten Visum bei der lokalen Ausländerbehörde zunächst befristet auf drei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis nach §22 AufenthG inkl. Arbeitserlaubnis. Zudem müssen sie sich beim Jobcenter melden, um Sozialleistungen empfangen zu können. Bei mangelnder organisatorischer und beratender Unterstützung besteht jedoch die Gefahr, dass sie ins Asylverfahren gedrängt werden und so ihren vergleichsweise sicheren Aufenthaltsstatus wieder verlieren.

So haben wir Kenntnis über eine fünfköpfige Familie, die mit ihrem ganzen Gepäck in München bei der Ausländerbehörde landete und niemand wusste, wohin sie gebracht werden sollten. Aus der Not heraus wurden sie zunächst über die Bahnhofsmission vermittelt. In einem weiteren Fall wurde ein Vater mit seiner Tochter in eine Erstaufnahmeeinrichtung geschickt, wo sämtliche Originaldokumente eingezogen wurden, inklusive der Visa, die zur Beantragung eines Aufenthaltstitels notwendig sind. Diese chaotischen Zustände sowie die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung, ein geordnetes und sicheres Aufnahmeverfahren zu gewährleisten, führen letztlich dazu, dass die aus Afghanistan eingereisten Familien zunächst um eine Bleibe bangen müssen und ihnen im schlimmsten Fall ein sicherer Aufenthaltsstatus vorenthalten wird.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.nds-fluerat.org/49793/aktuelles/informationen-zum-sog-ortskraefteverfahren/

https://thruttig.wordpress.com/2021/07/05/keine-hilfe-kein-asyl-die-ortskrafte-der-deutschen-in-afghanistan-eine-zwischenbilanz/

https://www.proasyl.de/pressemitteilung/afghanische-ortskraefte-jetzt-ausfliegen/

 

Save Me sucht Pat*innen

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Das Projekt Save Me sucht Pat*innen für Familien und Einzelpersonen! Im Rahmen des ehrenamtlichen Pat*innenpogramms hat sich gezeigt, dass Geflüchtete, die von Pat*innen betreut werden, schneller Deutsch lernen und sich besser aufgenommen fühlen, als Geflüchtete ohne Pat*innen. Die Pat*innen erklären sich bereit, Geflüchtete in München willkommen zu heißen und helfen im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv mit, den Ankommenden den Start in Deutschland und ihren Alltag zu erleichtern. Save Me begleitet eine große Anzahl von mehrköpfigen Familien sowie Einzelpersonen, die an einer Pat*innenschaft interessiert sind. Regelmäßiger Austausch, Unterstützung beim Deutsch lernen und gemeinsame Aktivitäten, wie zum Beispiel Ausflüge, Kochaktionen oder Stadtspaziergänge können lebendig und bereichernd für beide Seiten sein.

Bei Anfragen melden Sie sich gerne jederzeit bei: save-me@muenchner-fluechtlingsrat.de